Betriebsausgaben
Aufwendungen, welche durch den Betrieb veranlasst sind, d.h. ihm zu zuordnen sind und im Zusammenhang mit den Gewinneinkünften entstehen, stellen Betriebsausgaben dar (Bsp.: Büroraummiete, Steuerberatungskosten, Beiträge zur Pflichtversicherung). Diese können auch bereits vor der Betriebseröffnung entstehen (Bsp.: Planungs-, Eröffnungs-, Beratungsosten, etc.).