Die Finanzbuchhaltung (durch Sie oder uns erstellt) bildet die Grundlage, auf der wir Ihren Jahresabschluss aufstellen. Während des laufenden Geschäftsjahres sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten Gewinnhochrechnungen, Zwischenabschlüsse und Prognosen von uns erhalten. Auf diese Weise wird Ihr Jahresabschluss eine kalkulierbare Größe, die Ihre Bedürfnisse gegenüber Kreditinstituten, Investoren und dem Finanzamt berücksichtigt. In diesen Bereichen der Jahresabschlussarbeiten sind wir für Sie tätig:
Prüfen und Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen
Eröffnungsbilanzen
Monatliche, vierteljährige bzw. halbjährige Zwischenabschlüsse
Jahresabschlüsse nach Handelsrecht
Jahresabschlüsse nach Steuerrecht
Jahresabschlüsse nach IAS / IFRS
Prüfung auf Plausibilität von Jahresabschlüssen nach nationalen (Handels- und Steuerrecht) und internationalen (IAS/ IFRS) Rechnungslegungsstandards
Mitgestaltung und Erstellung des Anhangs und des Lageberichts
Jahresabschlussanalysen einschließlich Betriebs- und Branchenvergleichen