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Absenkung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf Steuern

Beschluss des Bundeskabinetts

Am 30. März 2022 wurde der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung seitens des Bundeskabinetts beschlossen. Der Gesetzentwurf senkt den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr). 

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https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/03/2022-03-30-zinssatz-fuer-nachzahlungen-und-erstattungen.html

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