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Verspätungszuschläge bei der Steuererklärung vermeiden!
Ist die Steuererklärung oder ein Antrag auf Fristverlängerung für eine Steuererklärung bis zu diesem Termin dennoch nicht beim Finanzamt eingegangen, kann mithin die Festsetzung eines Verspätungszuschlages durch das Finanzamt drohen. Beauftragen Sie uns kurzfristig mit der Anfertigung Ihrer Steuererklärung 2013 wird die Frist auch ohne Antrag auf den 31.12. verlängert. Wir garantieren eine schnelle, unkomplizierte und fristgerechte Erledigung.