Aktuelles

Verspätungszuschläge bei der Steuererklärung vermeiden!

Die vom Gesetzgeber festgelegte Frist zur Abgabe einer Steuererklärung endet jährlich am 31.05. Durch einen formlosen Antrag kann diese Frist wie gewöhnlich bis zum 30.09. erweitert werden.
Ist die Steuererklärung oder ein Antrag auf Fristverlängerung für eine Steuererklärung bis zu diesem Termin dennoch nicht beim Finanzamt eingegangen, kann mithin die Festsetzung eines Verspätungszuschlages durch das Finanzamt drohen. Beauftragen Sie uns kurzfristig mit der Anfertigung Ihrer Steuererklärung 2013 wird die Frist auch ohne Antrag auf den 31.12. verlängert. Wir garantieren eine schnelle, unkomplizierte und fristgerechte Erledigung.

Ihr direkter Draht zu uns :

+49 (0331) 2 98 21 0 |

info@knappworst.de