Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater machen, hätte die Steuererklärung für das Jahr 2018 spätestens am 29. Februar 2020 beim Finanzamt vorliegen müssen. Aufgrund der Corona-Krise gibt es jedoch auf Antrag eine Fristverlängerung: Diese gewähren die Finanzämter aktuell rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020. Sollten bereits Verspätungszuschläge festgesetzt worden sein, so erhalten Sie diese zurück.
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