Aktuelles

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, der Überbrückungshilfe III sowie der Neustarthilfe

Verlängerung bis Ende September 2021 

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert wurde. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen bei der Anmeldung von Kurzarbeit gelten nun bis September 2021. 
 
Des Weiteren wurde auch die Erstattung der vollen Beiträge zur Sozialversicherung bis einschließlich September verlängert. Dies wurde am Mittwoch, dem 9. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen.
 
Bitte beachten Sie, dass nach Beendigung der verkürzten Arbeit eine Abschluss Prüfung durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Halten Sie bereits schon jetzt die nötigen Nachweise bereit. Bei Fragen hierzu, welche Nachweise voraussichtlich angefordert werden und was die Prüffelder sind, können Sie sich an uns wenden.
 
Die Überbrückungshilfe III sowie die Neustarthilfe werden ebenfalls bis Ende September 2021 verlängert. Erste Informationen dazu finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/06/2021-06-09-ueberbrueckungshilfe-bis-september-verlaengert.html.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung weiterhin behilflich.

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