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Update - Gesetzesvorhaben: Steuerbefreiung für Wagniskapital geplant

Am 24.09.2014 hat das Bundeskabinett beschlossen, den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragsteuern zu befreien. Diese neue Regelung soll rückwirkend für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse gelten. Bis 2015 soll das parlamentarische Verfahren abgeschlossen sein.
Ursprüngliche Nachricht: Wie in den USA bereits seit Jahren etabliert sich auch in Deutschland zunehmend eine Gründerszene. Gemeint sind junge Start-ups, die eine Geschäftsidee (zumeist im IT-Bereich) umsetzen möchten. In der Regel bedienen sie sich dabei der GmbH als Rechtsform. Um ihr Vorhaben finanzieren zu können, stellen sie ihre Ideen unter anderem auch sogenannten Business-Angels vor, also Investoren, die attraktive Investitionsmöglichkeiten suchen und ihr Kapital zur Verfügung stellen. Hat der Business-Angel investiert und die Firma wächst, verkauft er seine Anteile an der GmbH und streicht anschließend seinen Gewinn ein. Zwar scheitern neun von zehn Investitionen, in der Regel sind die verbleibenden 10 % aber so lukrativ, dass sie die Verluste wettmachen. Das Modell funktioniert sogar so gut, dass die Bundesregierung es forcieren möchte - schließlich soll Deutschland zu einem globalen Innovationsstandort und -spitzenreiter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie bereits im Mai 2013 den sogenannten INVEST-Zuschuss (Investitionszuschuss Wagniskapital) eingeführt. Business-Angels erhalten 20 % ihrer eigenen Investition vom Staat als Zuschuss zurück. Nach Aussage des Bundesministeriums für Energie und Wirtschaft wurden die Fördermittel am Markt sehr gut angenommen (345 gewährteZuschüsse über insgesamt 5,3 Mio. EUR). Jetzt plant die Regierung die Regelung noch attraktiver zu gestalten: Die Gewährung des Zuschusses soll steuerfrei sein. Hinweis: Junge Start-ups können also in Zukunft mit noch mehr Investorengeldern rechnen.

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