Die Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV stehen. Die Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/12/2021-12-02-bedingungen-fuer-ueberbrueckungshilfe-IV-stehen.html
Die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe gilt aktuell noch bis zum 31.12.2021. Es können aktuell für beide Programme Anträge gestellt werden. Auszahlungen erfolgen ebenfalls in beiden Programmen.
Gern sind wir Ihnen bei der Beantragung weiterhin behilflich.