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Pauschaler Verlustrücktrag wegen Corona möglich

Pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Zur Abmilderung der finanziellen Folgen der Corona-Krise für Unternehmen ist geregelt worden, dass ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf das Vorjahr erfolgen kann und dadurch bisher bereits geleistete Vorauszahlungen durch die Finanzämter erstattet werden können.

Lesen Sie hier mehr darüber: https://www.haufe.de/amp/steuern/finanzverwaltung/corona-herabsetzung-der-vorauszahlungen-fuer-2019_164_514838.html

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