Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Frist für ein Einreichung der Corona-Hilfen bald endet:
- am 31. März 2023 für Neustarthilfen für Solo-Selbstständige
- am 31. Juni 2023 für Überbrückungshilfen und weitere Förderungen
Bitte reichen Sie uns schnellstmöglich Ihre Angaben und Belege für die Abrechnungen der Fördermittel ein. Wir prüfen diese und leiten sie für Sie an die Bewilligungsstelle weiter.
Achtung: Es ist leider erforderlich, dass Sie alle Rechnungen einzeln ansehen und beurteilen, ob sie für die erhaltenen Corona-Hilfen relevant sind. Denn entscheidend dafür ist vor allem das Fälligkeitsdatum – also bis wann die Rechnung zu bezahlen war. Tatsächlicher Zahlungstermin, Ausstellungsdatum sowie Buchungstag spielen keine Rolle! Die Buchhaltung hilft dabei nicht weiter, weil sie nach Buchungsdaten aufgebaut ist und die Fälligkeiten nicht berücksichtigt werden.
Damit Sie wissen, worauf Sie bei der Prüfung der Rechnungen achten müssen, haben wir für Sie das Video „Schlussabrechnung für Coronahilfen - So vermeiden Sie die 3 häufigsten Fehler“ auf unsere Homepage gestellt. Schauen Sie es sich am besten gleich an. https://www.knappworst.de/aktuelles/steuer-erklaer-videos/
Auf der Seite finden Sie auch weitere Erklärvideos zu häufig nachgefragten Steuerthemen.
P.S.: Wenn Ihnen die Videos gefallen, freuen wir uns, wenn Sie uns weiterempfehlen. Mit einem Klick können Sie die Videos über Xing, Facebook usw. teilen.