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Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Liebe Mandanten,

die Buchführung ist fachlich korrekt, und dennoch fordert das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung eine Steuernachzahlung. Das kann wirklich passieren – unter anderem, wenn Sie für Ihre Buchführung keine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation vorweisen können. Stellen Sie sich darauf ein, dass bei Betriebsprüfungen und den neuen Kassennachschauen gezielt die Vorlage der Verfahrensdokumentation verlangt wird.

Die Verfahrensdokumentation ist durch die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ von der Finanzverwaltung vorgeschrieben. Sie müssen damit den Ablauf und die beteiligten EDV-Systeme Ihrer Buchführung beschreiben. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben sollte, erklärt das Video „Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben“.
Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: http://www.knappworst.de/mandanten-services/steuer-erklaer-videos/

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