Für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird die Einreichungsfrist bis zum 30.9.2024 verlängert.
Lesen Sie hier mehr dazu: www.dstv.de/durchbruch-bei-den-schlussabrechnungen-der-corona-wirtschaftshilfen/
Für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird die Einreichungsfrist bis zum 30.9.2024 verlängert.
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