Ein Verfahren, welches aufgrund eines Einspruches nicht erfolgreich war, bildet die Grundlage für die Einreichung einer Klage beim Finanzgericht. Die entsprechende Behörde prüft den Sachverhalt erneut. Der Kläger kann vor disem Gericht selbst auftreten oder sich durch einen Anwalt oder einen Steuerberater vertreten lassen. Die Einreichung der Klage hat immer schriftlich zu erfolgen Nach dem verfahren bei Finanzgericht kann unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden. Das Verfahren wird dann an den Bundesfinanzhof gegeben, vor dem Vertretungspflicht durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer besteht.