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„Doppelte Haushaltsführung: So machen Sie Kosten für einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend“
Liebe Mandantinnen und Mandanten, Sie haben eine Zweitwohnung am Arbeitsort? Dann können Sie wahrscheinlich Kosten für eine sogenannte Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dadurch winkt oft eine hohe Steuererstattung. Das Finanzamt berücksichtigt neben den Kosten für die Zweitwohnung noch weitere, u.a. für Familienheimfahrten, für den Umzug und für die ersten drei Monate sogar Verpflegungskosten. Das sind schnell mehrere tausend Euro pro Jahr. Allerdings müssen Sie einige Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erfüllen. Insbesondere muss Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin am ersten Wohnort liegen. Achten Sie darauf, rechtzeitig entsprechende Nachweise für entstandene Kosten und dafür, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, zu sammeln. Dabei hilft Ihnen unser neues Video „Doppelte Haushaltsführung: So machen Sie Kosten für einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend“. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: http://www.knappworst.de/mandanten-services/steuer-erklaer-videos/ P.S. Wenn Ihnen die Videos auf unserer Webseite gefallen, freuen wir uns über Weiterempfehlungen. Mit einem Klick können Sie die Videos über Xing, Facebook usw. teilen.

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