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Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner: So sichern Sie den Steuerabzug
Sehr geehrte Mandanten, wenn Sie Geschäftspartner beschenken, müssten diese den Wert der Geschenke eigentlich versteuern. Um das zu verhindern, können Sie als Schenker eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übernehmen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies dann als „Steuergeschenk“ ebenfalls zum Wert der Zuwendung gehört. Achtung: Diese Neuregelung kann zur Steuerfalle werden. Denn Geschenke an Geschäftspartner dürfen Sie nur bis zu einem Wert von 35 Euro pro Jahr und Beschenktem als Betriebsausgaben geltend machen. Da Sie dabei neben dem eigentlichen Geschenk jetzt aber auch noch die Steuer berücksichtigen müssen, sinkt die Grenze effektiv auf 26,16 Euro! Wird die Wertgrenze überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug komplett. Informieren Sie sich mit unserem aktuellen Video Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner: So sichern Sie den Steuerabzug, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Betriebsausgabenabzug für Geschenke zu erhalten: Steuer-Erklär-Videos P.S. Wenn Ihnen die Videos auf unserer Webseite gefallen, freuen wir uns über Weiterempfehlungen. Mit einem Klick können Sie die Videos über Xing, Facebook usw. teilen.

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