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Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben
Liebe Mandanten, Rechnungen sind zentrale Belege für den Fiskus. Vor allem, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind. Denn mit Rechnungen belegen Sie Ihre gezahlte Umsatzsteuer - die sogenannte Vorsteuer - und lassen sie sich erstatten. Das Finanzamt akzeptiert dafür aber nur Rechnungen, die alle vorgeschriebenen Angaben enthalten. In unserem Video "Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben" wird detailliert erklärt, welche Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an. Wichtig zu wissen: Die Anforderungen an Rechnungen haben sich durch das gerade verabschiedete "Zweite Bürokratieentlastungsgesetzes" geändert. Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen wurde von 150 € auf 250 € angehoben. Bei Kleinbetragsrechnungen sind weniger Angaben erforderlich als bei Rechnungen über höhere Beträge. Es genügen einfache Quittungen. Sie sparen also Aufwand beim Ausstellen bzw. bei der Kontrolle erhaltener Kleinbetragsrechnungen. P.S. Wenn Ihnen die Videos auf unserer Webseite gefallen, freuen wir uns über Weiterempfehlungen. Mit einem Klick können Sie die Videos über Xing, Facebook usw. teilen.

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