- Das Besitzunternehmen verpachtet die wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Anlagevermögens (Immobilien, Maschinen, Rechte) an die Betriebsgesellschaft. Das Umlaufvermögen (Warenbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten) wird hingegen übertragen, damit die neue Firma die Geschäfte lückenlos weiterführen kann.
- Das Betriebsunternehmen führt die bisherigen Tätigkeiten meist als GmbH fort, übernimmt die Geschäftsführung und tritt gegenüber Kunden, Lieferanten oder Kreditinstituten alleine in Erscheinung. Das Anlagevermögen verbleibt beim Besitzunternehmen und ist vor dem Zugriff von Gläubigern der GmbH geschützt.
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Betriebsaufspaltung: Auch angemietete Grundstücke gehören dazu
Eine solche liegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster auch dann vor, wenn die der GmbH vermietete Immobilie vom GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nur angemietet wird und sich nicht in dessen Eigentum befindet. Die Betriebsaufspaltung führt meist zur Aufteilung einer bisher einheitlichen Firma in zwei selbständige Unternehmen. Durch die Aufspaltung ergeben sich in der Regel eine Besitz- undeine Betriebsgesellschaft.