KapitalertragsteuerDie Kapitalertragsteuer (KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird, sofern sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt. Bemessungsgrundlage bilden die Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinserträge, Dividenden usw.). |







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