Erbschaft- und SchenkungsteuerDie Erbschaftsteuer (ErbSt) ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen und die Schenkungsteuer ist eine Steuer bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer werden von den Erwerbern erhoben. Im Steuerrecht sind Erbschaft- und Schenkungsteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sowie in der Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung (ErbStDV) grundsätzlich gleichlaufend geregelt. |







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